Wahlarzt

Wahlärzte verrechnen nicht direkt mit den Krankenkassen. Sie erhalten von mir eine Honorarnote über die erbrachten Leistungen, die Sie vorweg mittels Barbezahlung oder bargeldlos mittels Bankomat begleichen.

Danach haben sie das Recht auf Kostenrückerstattung und erhalten je nach Krankenkasse bis zu 80% des Kassentarifs zurück. Viele Krankenzusatzversicherungen erstatten Wahlarztkosten zur Gänze.

Der bezahlte Originalbeleg wird mit der Zahlungsbestätigung bei der zusändigen Krankenkasse eingereicht.